Die Anwaltskanzlei Horschik übernimmt Mandate in folgenden Rechtsgebieten:
SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
Sämtliche Rechtsbereiche des Sozialversicherungsrechts (AHV, IV, UV, KV, BV, MV, EL, ALV, EO, FamZ) werden abgedeckt. Dazu gehören auch sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Auslandbezug (Grenzgänger, Freizügigkeitsabkommen mit der EU).
Im Vordergrund steht die Durchsetzung von Leistungsansprüchen wie etwa Taggelder, Renten, Integritätsentschädigung und Heilkostenersatz.
PRIVATVERSICHERUNGSRECHT
Zu den Privatversicherern gehören u. a. private Krankentaggeldversicherungen, Zusatzversicherungen, Lebensversicherungen sowie Insassenversicherungen.
Die klageweise Durchsetzung von Leistungsansprüchen steht im Zentrum meiner Tätigkeit; diese Frage stellt sich etwa dann, wenn ein Krankentaggeldversicherer unberechtigterweise die Taggeldleistungen einstellt oder eine Lebensversicherung der versicherten Person Anzeigepflichtverletzung vorwirft.
HAFTPFLICHTRECHT INKL. PRODUKTHAFTPFLICHT
Zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit gehört die Geltendmachung von vertraglichen und ausservertraglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Ärzte-Kunstfehlern und Unfällen. Bei den Produkthaftpflicht-Fällen geht es um Folgeschäden von fehlerhaften Arzneimitteln oder sonstigen mangelhaften Konsumgütern.
Haftpflichtrechtliche Ansprüche sind etwa Erwerbsschaden, Haushaltschaden, Rentenschaden, Pflegeschaden und Genugtuung.
DATENSCHUTZRECHT
Das Schweizer und europäische Datenschutzrecht stellt erhöhte Compliance-Anforderungen an die Datenbearbeitung (Datenschutzerklärungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Verarbeitungsverzeichnis, Privacy-by-Design, Privacy-by-Default). Gerne berate ich Sie umfassend zu sämtlichen Datenschutzthemen, insbesondere was die notwendigen Anpassungen an die aktuelle Gesetzgebung betrifft.
Im Weiteren vertrete ich Ihre datenschutzrechtlichen Interessen vor Gerichten und Behörden. Komplexe juristische Stellungnahmen oder Gutachten, insbesondere im Bereich des Gesundheits- und Versicherungswesen, können ebenfalls in Auftrag gegeben werden.
ARBEITSRECHT
Zu den Dienstleistungen gehören sämtliche Fragen um das private und öffentlich-rechtliche Personalrecht wie die Ausarbeitung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Internet- und E-Mail-Weisungen und sonstigen internen Richtlinien.
Auch die Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Forderungen (Lohn, Überstunden, Kündigung etc.) steht im Zentrum meiner Tätigkeit.
STRAFRECHT
Ich übernehme erbetene und amtliche Strafverteidigungen in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Auch vertrete ich Geschädigte und Opfer im Zusammenhang mit Gewaltdelikten.
Dazu gehört auch die Vertretung in Straf- und Administrativverfahren im Bereich des Strassenverkehrs (Führerausweisentzug und andere Massnahmen).
MEDIATION
Die Mediation findet immer stärker Eingang in die Gesetzgebung. Es handelt sich dabei um ein Verfahren der Konfliktlösung, die auf die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien setzt. Bei einem Konflikt geht es vor allem um die dahinterstehenden verschiedenen Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien.
Gerne begleite ich Sie auf dem Prozess der Mediation (auch nach dem Harvard-Konzept).
ÖFFENTLICHKEITSGESETZ
Der ungehinderte Zugang zu amtlichen Informationen steht jedermann zu und ist in den diversen Öffentlichkeitsgesetzen des Bundes und der Kantone geregelt. Tatsächlich kann der Weg dazu steinig sein, wenn man bei den Behörden amtliche Dokumente einfordern möchte. Auch sind die spezifischen Verfahrensschritte sowie das Kostenrisiko zu beachten.
Ich unterstütze Sie, bei den Behörden Einsicht in die gewünschten amtlichen Dokumente zu erhalten.
STOCKWERKEIGENTUM
Das Zusammenleben in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft führt in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Stockwerkeigentümern. Insbesondere sind Fragen rund um die Themen Miteigentum und Sonderrecht Auslöser von Konflikten.
Mein Dienstleistungsangebot umfasst Beratungen als auch die prozessuale Begleitung, etwa bei der Anfechtung von Beschlüssen von Stockwerkeigentümerversammlungen.
KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT
Führt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein Verfahren durch, sind schnell mal die Grundrechte der betroffenen Personen berührt (Recht auf persönliche Freiheit, Recht auf Achtung des Familienlebens). Die KESB kann Massahmen wie etwa Beistandschaften und fürsorgerische Unterbringung anordnen.
Gerne vertrete ich Ihre Interessen gegenüber der KESB, der Beistandsperson oder weiteren Behörden; dazu gehört auch die die prozessuale Begleitung.